2 An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten; und sein Blut soll er an den Altar sprengen ringsum.
3 Und alles Fett soll er davon darbringen, den Fettschwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt,
4 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen.
5 Und der Priester soll es auf dem Altar räuchern als ein Feueropfer dem Jehova: es ist ein Schuldopfer.
6 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; an heiligem Orte soll es gegessen werden: hochheilig ist es.
7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung tut, ihm soll es gehören. -
8 Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt: ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat.