13 »Weiter gilt für den Menschen, der sich mir, dem Herrn, geweiht hat:Wenn die Zeit um ist, in der er ganz für mich da war, soll man ihn zum Eingang des heiligen Zeltes führen.
14 Er soll mir drei gesunde, fehlerlose Tiere opfern: zwei einjährige Lämmer — ein männliches für das Brandopfer und ein weibliches für das Sündopfer — und einen Schafbock für das Dankopfer;
15 außerdem die dazugehörigen Speise- und Trankopfer sowie einen Korb voll Kuchen und Fladenbrote, die aus Feinmehl ohne Sauerteig gebacken sind. Die Kuchen sollen aus mit Öl vermengtem Mehl zubereitet und die Fladen mit Öl bestrichen sein.
16 Der Priester nimmt alles mit zum Altar und bringt mir das Sündopfer und das Brandopfer dar.
17 Dann folgen der Schafbock als Dankopfer, der Korb mit den ungesäuerten Kuchen und Fladen sowie die übrigen Speise- und Trankopfer.
18 Während der Opferung soll der Gottgeweihte am Eingang des heiligen Zeltes sein langes Haar abschneiden lassen und ins Feuer unter dem Dankopfer werfen.
19 Wenn dies geschehen ist, holt der Priester eine gekochte Schulter des Schafbocks, einen Kuchen und einen Fladen aus dem Korb und legt alles in die Hände des Geweihten.