16 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht vertrauet ist, und beschläft sie, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.
17 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
18 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.
19 Wer ein Vieh beschläft, der soll des Todes sterben.
20 Wer den Göttern opfert, ohne dem HERRN allein, der sei verbannet,
21 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.
22 Ihr sollt keine Witwen und Waisen beleidigen.