9 so sollst du zu dem Rinde ein Speisopfer tun, drei Zehnten Semmelmehls, gemenget mit Öl, eines halben Hin,
10 und Wein zum Trankopfer, auch ein halb Hin. Das ist ein Opfer dem HERRN zum süßen Geruch.
11 Also sollst du tun mit einem Ochsen, mit einem Widder, mit einem Schaf, von Lämmern und Ziegen.
12 Danach die Zahl ist dieser Opfer, danach soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein.
13 Wer ein Einheimischer ist, der soll solches tun, daß er dem HERRN opfere ein Opfer zum süßen Geruch.
14 Und ob ein Fremdling bei euch wohnet, oder unter euch bei euren Freunden ist, und will dem HERRN ein Opfer zum süßen Geruch tun, der soll tun, wie sie tun.
15 Der ganzen Gemeine sei eine Satzung, beide euch und den Fremdlingen. Eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen, daß vor dem HERRN der Fremdling sei wie ihr.