5 Von Azmon aus wende sich die Grenze nach dem Bach Ägyptens hin, bis sie am Meere endigt.
6 Und was die Westgrenze anlangt, so soll euch das große Meer als solche gelten; das sei eure Westgrenze.
7 Und dies soll euch als Nordgrenze gelten: vom großen Meer an sollt ihr euch die Grenze ziehen bis zum Berge Hor;
8 vom Berge Hor an sollt ihr die Grenze ziehen bis dahin, wo es nach Hamath hineingeht, und Endpunkt der Grenze soll Zedad sein.
9 Sodann laufe die Grenze aus nach Siphron und weiter bis Hazar Enan als zu ihrem Endpunkte. Das sei eure Nordgrenze.
10 Und als Ostgrenze sollt ihr euch festsetzen: von Hazar Enan nach Sepham.
11 Von Sepham aber zieht sich die Grenze abwärts nach Haribla, östlich von Ain; sodann ziehe sie sich abwärts und streife den Bergrücken östlich vom See Kinnereth.