12 Auch nicht das Blut von Böcken und Kälbern, sondern sein eigen Blut hat ihm ein für allemal den Eingang in das Allerheiligste erschlossen, nachdem er uns eine ewiggültige Erlösung erworben hat.
13 Denn wenn schon das Blut von Böcken und Stieren und die Asche einer Kuh, woraus das Sprengwasser für Verunreinigte bereitet wird, eine Weihe gibt, die leibliche Reinheit wirkt:
14 wieviel mehr wird da das Blut Christi, der, erfüllt und gestärkt von dem ewigen Geist, sich Gott als makelloses Opfer dargebracht hat, unser Gewissen von den toten Werken reinigen, so daß wir fähig sind, dem lebendigen Gott zu dienen!
15 So hat er eine neue Gottesstiftung eingeführt. Auf Grund seines Todes, der zur Befreiung von den unter der früheren Stiftung begangenen Übertretungen erfolgt ist, sollen alle, die dazu berufen sind, das verheißene Erbe empfangen.
16 Denn wo es sich um eine letztwillige Stiftung (oder ein Vermächtnis) handelt, da muß notwendig der Tod des Stifters nachgewiesen werden.
17 Eine Stiftung wird erst dann rechtskräftig, wenn der Erblasser tot ist; bei seinen Lebzeiten hat sie keine Gültigkeit.
18 Daher ist auch die alte Gottesstiftung nicht ohne Blutvergießen eingeweiht.