16 Denn wo es sich um eine letztwillige Stiftung (oder ein Vermächtnis) handelt, da muß notwendig der Tod des Stifters nachgewiesen werden.
17 Eine Stiftung wird erst dann rechtskräftig, wenn der Erblasser tot ist; bei seinen Lebzeiten hat sie keine Gültigkeit.
18 Daher ist auch die alte Gottesstiftung nicht ohne Blutvergießen eingeweiht.
19 Denn als Mose dem ganzen Volk alle Gebote des Gesetzes verkündigt hatte, da nahm er das Blut der Kälber und der Böcke nebst Wasser, scharlachroter Wolle und Ysop und besprengte das eben vorgelesene Buch sowie das ganze Volk
20 mit den Worten: "Dies ist das Blut der Stiftung, die Gott für euch verordnet hat."
21 Ebenso besprengte er die Stiftshütte und alle Geräte des Gottesdienstes mit dem Blut.
22 Ja nach der Vorschrift des Gesetzes wird fast alles mit Blut gereinigt, und ohne Blutvergießen ist keine Vergebung zu erlangen.