15 alle Raben nach ihrer Art,
16 und die Straußhenne und den Straußhahn und die Seemöve und den Habicht nach seiner Art,
17 und die Eule und den Sturzpelikan und die Rohrdommel,
18 und das Purpurhuhn und den Pelikan und den Aasgeier,
19 und den Storch und den Fischreiher nach seiner Art, und den Wiedehopf und die Fledermaus.
20 Alles geflügelte Gewürm, das auf Vieren geht, soll euch ein Greuel sein.
21 Nur dieses sollt ihr essen von allem geflügelten Gewürm, das auf Vieren geht: was Schenkel hat oberhalb seiner Füße, um damit auf der Erde zu hüpfen.