17 und die Eule und den Sturzpelikan und die Rohrdommel,
18 und das Purpurhuhn und den Pelikan und den Aasgeier,
19 und den Storch und den Fischreiher nach seiner Art, und den Wiedehopf und die Fledermaus.
20 Alles geflügelte Gewürm, das auf Vieren geht, soll euch ein Greuel sein.
21 Nur dieses sollt ihr essen von allem geflügelten Gewürm, das auf Vieren geht: was Schenkel hat oberhalb seiner Füße, um damit auf der Erde zu hüpfen.
22 Diese sollt ihr von ihnen essen: den Arbeh nach seiner Art und den Solham nach seiner Art und den Chargol nach seiner Art und den Chagab nach seiner Art.
23 Aber alles geflügelte Gewürm, das vier Füße hat, soll euch ein Greuel sein.