28 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
29 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;
30 und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu tun.
31 Außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer sollt ihr sie opfern (ohne Fehl sollen sie euch sein) nebst ihren Trankopfern.