3 Ehre die Witwen, die wirklich Witwen sind.
4 Wenn aber eine Witwe Kinder oder Enkel hat, so mögen sie zuerst lernen, gegen das eigene Haus fromm zu sein und den Eltern Gleiches zu vergelten; denn dieses ist angenehm vor Gott.
5 Die aber wirklich Witwe und vereinsamt ist, hofft auf Gott und verharrt in dem Flehen und den Gebeten Nacht und Tag.
6 Die aber in Üppigkeit lebt, ist lebendig tot.
7 Und dies gebiete, auf daß sie unsträflich seien.
8 Wenn aber jemand für die Seinigen und besonders für die Hausgenossen nicht sorgt, so hat er den Glauben verleugnet und ist schlechter als ein Ungläubiger.
9 Eine Witwe werde verzeichnet, wenn sie nicht weniger als sechzig Jahre alt ist, eines Mannes Weib war,