6 Die aber in Üppigkeit lebt, ist lebendig tot.
7 Und dies gebiete, auf daß sie unsträflich seien.
8 Wenn aber jemand für die Seinigen und besonders für die Hausgenossen nicht sorgt, so hat er den Glauben verleugnet und ist schlechter als ein Ungläubiger.
9 Eine Witwe werde verzeichnet, wenn sie nicht weniger als sechzig Jahre alt ist, eines Mannes Weib war,
10 ein Zeugnis hat in guten Werken, wenn sie Kinder auferzogen, wenn sie Fremde beherbergt, wenn sie der Heiligen Füße gewaschen, wenn sie Bedrängten Hülfe geleistet hat, wenn sie jedem guten Werke nachgegangen ist.
11 Jüngere Witwen aber weise ab; denn wenn sie üppig geworden sind wider Christum,
12 so wollen sie heiraten und fallen dem Urteil anheim, weil sie den ersten Glauben verworfen haben.