2. Mose
Kapitel 21:14-20
Elberfelder 1905
14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist, von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.
15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.
16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.
17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.
18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:
19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.
20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: