2. Mose
Kapitel 21:21-27
Elberfelder 1905
21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.
22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.
23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,
24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.
26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.
27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.