28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.
Lesen Sie das gesamte Kapitel 2. Mose 21
Blick 2. Mose 21:28 in Kontext