1 Du sollst kein falsches Gerücht aufnehmen; du sollst deine Hand nicht dem Gesetzlosen reichen, um ein ungerechter Zeuge zu sein.
2 Du sollst der Menge nicht folgen zum Übeltun; und du sollst bei einem Rechtsstreit nicht antworten, indem du dich der Menge nach neigest, das Recht zu beugen.
3 Und den Armen sollst du in seinem Rechtsstreit nicht begünstigen. -
4 Wenn du den Ochsen deines Feindes oder seinen Esel umherirrend antriffst, sollst du ihn demselben jedenfalls zurückbringen.