20 und an der anderen Seite der Wohnung, an der Nordseite, zwanzig Bretter,
21 und ihre vierzig Füße von Silber: zwei Füße unter ein Brett, und wieder zwei Füße unter ein Brett;
22 und an der Hinterseite der Wohnung gegen Westen sollst du sechs Bretter machen;
23 und zwei Bretter sollst du für die Winkel der Wohnung an der Hinterseite machen;
24 und sie sollen zweifach sein von unten auf, und sollen an ihrem Oberteil völlig aneinander sein in einem Ringe; also soll es mit ihnen beiden sein, an den beiden Winkeln sollen sie sein.
25 Und so sollen es acht Bretter sein, und ihre Füße von Silber, sechzehn Füße: zwei Füße unter einem Brette, und wieder zwei Füße unter einem Brette.
26 Und du sollst Riegel von Akazienholz machen: fünf zu den Brettern der einen Seite der Wohnung,