14 Die Blöße des Bruders deines Vaters sollst du nicht aufdecken: zu seinem Weibe sollst du nicht nahen, sie ist deine Muhme.
15 Die Blöße deiner Schwiegertochter sollst du nicht aufdecken; sie ist das Weib deines Sohnes, ihre Blöße sollst du nicht aufdecken.
16 Die Blöße des Weibes deines Bruders sollst du nicht aufdecken; es ist die Blöße deines Bruders.
17 Die Blöße eines Weibes und ihrer Tochter sollst du nicht aufdecken; die Tochter ihres Sohnes und die Tochter ihrer Tochter sollst du nicht nehmen, um ihre Blöße aufzudecken; sie sind Blutsverwandte: es ist eine Schandtat.
18 Und du sollst nicht ein Weib zu ihrer Schwester nehmen, sie eifersüchtig zu machen, indem du ihre Blöße neben derselben aufdeckst bei ihrem Leben. -
19 Und einem Weibe in der Unreinheit ihrer Unreinigkeit sollst du nicht nahen, um ihre Blöße aufzudecken.
20 Und bei dem Weibe deines Nächsten sollst du nicht liegen zur Begattung, daß du durch sie unrein werdest. -