4 Und wenn du als Opfergabe eines Speisopfers ein Ofengebäck darbringen willst, so soll es Feinmehl sein, ungesäuerte Kuchen, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl.
5 Und wenn deine Opfergabe ein Speisopfer in der Pfanne ist, so soll es Feinmehl sein, gemengt mit Öl, ungesäuert;
6 du sollst es in Stücke zerbrechen und Öl darauf gießen: es ist ein Speisopfer.
7 Und wenn deine Opfergabe ein Speisopfer im Napfe ist, so soll es von Feinmehl mit Öl gemacht werden.
8 Und du sollst das Speisopfer, das von diesen Dingen gemacht wird, dem Jehova bringen; und man soll es dem Priester überreichen, und er soll es an den Altar tragen.
9 Und der Priester hebe von dem Speisopfer dessen Gedächtnisteil ab und räuchere es auf dem Altar: es ist ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova.
10 Und das Übrige von dem Speisopfer soll für Aaron und für seine Söhne sein: ein Hochheiliges von den Feueropfern Jehovas.