3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von fünfundzwanzigtausend und eine Breite von zehntausend; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein.
4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum.
5 Und fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen.
6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr fünftausend in die Breite und fünfundzwanzigtausend in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören.
7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, welche von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.
8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.
9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! Tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova.