16-18 Wer einen anderen aber vorsätzlich mit einem Gegenstand aus Metall, Stein oder Holz erschlägt, ist ein Mörder und muss sterben.
19 Der nächste Verwandte des Ermordeten soll ihn töten, sobald er ihn findet.
20-21 Denn wer aus Hass und Feindschaft einen Menschen absichtlich erschlägt oder mit einem Wurfgeschoss oder mit der Faust tödlich verletzt, muss auf jeden Fall mit dem Tod bestraft werden.
22 Anders ist es, wenn jemand nicht aus Feindschaft, sondern zufällig und unabsichtlich einen Menschen tötet, indem er ihn zu Boden stößt, mit einem Wurfgeschoss trifft
23 oder einen Stein auf ihn fallen lässt.
24 In diesem Fall sollt ihr vor Gericht darüber urteilen, ob der Bluträcher ihn töten darf. Haltet euch dabei an dieses Gesetz!
25 Ist der Angeklagte unschuldig, dann sollt ihr ihn vor der Rache schützen und in die Zufluchtsstadt zurückbringen, in die er geflohen war. Dort muss er bleiben, bis der Hohepriester stirbt, der gerade im Amt ist.