23 oder einen Stein auf ihn fallen lässt.
24 In diesem Fall sollt ihr vor Gericht darüber urteilen, ob der Bluträcher ihn töten darf. Haltet euch dabei an dieses Gesetz!
25 Ist der Angeklagte unschuldig, dann sollt ihr ihn vor der Rache schützen und in die Zufluchtsstadt zurückbringen, in die er geflohen war. Dort muss er bleiben, bis der Hohepriester stirbt, der gerade im Amt ist.
26 Wenn der Totschläger aber die Stadt verlässt, in die er geflohen ist, verliert er seinen Schutz.
27 Trifft der Bluträcher ihn außerhalb der Stadt an, darf er ihn töten, ohne sich schuldig zu machen.
28 Denn der Totschläger soll bis zum Tod des Hohenpriesters an seinem Zufluchtsort bleiben. Erst danach kann er nach Hause zurückkehren.
29 Dieses Gesetz gilt für euch und eure Nachkommen überall, wo ihr lebt.