27 Wenn sie schuldig ist und ihrem Mann untreu war, wird sie schwer erkranken. Das Wasser wird sie unfruchtbar machen und ihren Unterleib aufblähen. Voller Schrecken und Abscheu werden die Leute sich von ihr fern halten.
28 Hat die Frau aber keine Schuld auf sich geladen, dann wird das Fluchwasser ihr nicht schaden, und sie wird weiter Kinder bekommen können.
29-30 Dieses Gesetz gilt für den Fall, dass ein Mann seine Frau des Ehebruchs verdächtigt. Wenn ihn die Eifersucht packt und er glaubt, dass seine Frau sich schuldig gemacht hat und ihm untreu geworden ist, soll er sie zum Heiligtum bringen. Dann soll der Priester alles so ausführen, wie dieses Gesetz es vorschreibt.
31 Den Mann trifft in einem solchen Fall keine Schuld. Hat aber die Frau tatsächlich die Ehe gebrochen, muss sie die Folgen tragen.«