12 Dann sollen die führenden Männer seiner Heimatstadt ihn holen lassen und an den Bluträcher ausliefern, damit dieser ihn tötet.
13 Habt kein Mitleid mit einem Mörder! Lasst niemanden ungestraft, der vorsätzlich einen Unschuldigen getötet hat! Wenn ihr euch daran haltet, wird es euch gut gehen.
14 Wenn ihr das Land besitzt, das der Herr, euer Gott, euch geben will, dann stehlt euren Nachbarn keinen Grund und Boden. Lasst die Grundstücksgrenzen so, wie eure Vorfahren sie gezogen haben!
15 Ihr dürft niemanden verurteilen, wenn nur ein einziger Zeuge gegen ihn aussagt. Um welches Unrecht oder Verbrechen es auch geht, immer sind mindestens zwei oder drei Zeugen für einen Schuldspruch nötig.
16 Wenn der Angeklagte seine Schuld bestreitet und einen Zeugen der Lüge bezichtigt,
17 dann sollen beide ins Heiligtum vor den Herrn kommen und dort ihren Fall den Priestern und Richtern vorlegen.
18 Die sollen die Angelegenheit genau untersuchen. Stellt sich heraus, dass der Zeuge tatsächlich gelogen und den anderen zu Unrecht beschuldigt hat,