17 dann sollen beide ins Heiligtum vor den Herrn kommen und dort ihren Fall den Priestern und Richtern vorlegen.
18 Die sollen die Angelegenheit genau untersuchen. Stellt sich heraus, dass der Zeuge tatsächlich gelogen und den anderen zu Unrecht beschuldigt hat,
19 dann sollt ihr genau die Strafe über ihn verhängen, die er dem anderen zugedacht hat. Duldet keine solche Hinterhältigkeit in eurem Volk!
20 Ganz Israel soll von der Bestrafung erfahren, damit alle gewarnt sind und so eine Verleumdung nicht wieder bei euch vorkommt.
21 In einem solchen Fall dürft ihr kein Erbarmen zeigen! Zur Festlegung der Strafe gilt der Grundsatz: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.