11 Vielleicht sieht jemand von euch unter ihnen eine schöne Frau, die ihm so gut gefällt, dass er sie heiraten will.
12 Er darf sie mit nach Hause nehmen. Dort soll sie sich den Kopf kahl scheren, die Nägel schneiden
13 und die Kleider wechseln, die sie als Gefangene getragen hat. Einen Monat soll sie Zeit haben, um ihren Vater und ihre Mutter zu betrauern. Danach kann der Mann sie zur Frau nehmen.
14 Gefällt sie ihm irgendwann nicht mehr, dann muss er sie gehen lassen, wohin sie will. Weil er sie zur Ehe gezwungen hatte, darf er sie auf keinen Fall als Sklavin behandeln oder verkaufen.
15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, kann es vorkommen, dass er die eine liebt und die andere nicht. Beide haben einen Sohn geboren, die Ungeliebte zuerst.
16 Wenn der Mann später das Erbe aufteilt, darf er nicht den Sohn der geliebten Frau zum Erstgeborenen erklären und den Älteren benachteiligen.
17 Er muss den Sohn der ungeliebten Frau als Erstgeborenen anerkennen und ihm doppelt so viel von seinem Eigentum vererben wie dem jüngeren Sohn. Sein ältester Sohn besitzt für immer alle Rechte des Erstgeborenen.