14 Gefällt sie ihm irgendwann nicht mehr, dann muss er sie gehen lassen, wohin sie will. Weil er sie zur Ehe gezwungen hatte, darf er sie auf keinen Fall als Sklavin behandeln oder verkaufen.
15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, kann es vorkommen, dass er die eine liebt und die andere nicht. Beide haben einen Sohn geboren, die Ungeliebte zuerst.
16 Wenn der Mann später das Erbe aufteilt, darf er nicht den Sohn der geliebten Frau zum Erstgeborenen erklären und den Älteren benachteiligen.
17 Er muss den Sohn der ungeliebten Frau als Erstgeborenen anerkennen und ihm doppelt so viel von seinem Eigentum vererben wie dem jüngeren Sohn. Sein ältester Sohn besitzt für immer alle Rechte des Erstgeborenen.
18 Gesetzt den Fall, ein Sohn ist widerspenstig und stur; er hört nicht mehr auf seinen Vater und seine Mutter. Soviel sie ihn auch ermahnen und bestrafen, es nützt nichts. Er macht, was er will.
19 Dann sollen seine Eltern ihn zu den führenden Männern bringen, die am Stadttor Gericht halten.
20 Sie sollen zu ihnen sagen: »Unser Sohn hier gehorcht uns nicht. Er ist unverbesserlich und hört nicht auf, zu schlemmen und zu saufen.«