1 Können sich Männer bei einem Rechtsstreit nicht einigen, so soll ein Gericht feststellen, wer im Unrecht ist.
2 Wird der Schuldige zu Stockhieben verurteilt, so soll man ihn vor dem Richter auf den Boden legen und ihm so viele Schläge geben, wie er verdient.
3 Es dürfen aber auf keinen Fall mehr als vierzig sein, denn der Verurteilte gehört ja zu eurem Volk. Ihr sollt nicht die Achtung vor ihm verlieren!
4 Wenn ihr mit einem Ochsen Getreide drescht, dann bindet ihm nicht das Maul zu!