11 An den Festtagen und während der großen Feste des Jahres sollen zusätzlich zu dem Stier und dem Schafbock je zwölf Kilogramm Mehl und vier Liter Öl als Speiseopfer dargebracht werden. Bei den Lämmern kann der Herrscher so viel dazugeben, wie er möchte.
12 Wenn er mir ein freiwilliges Opfer darbringen will — ein Brand- oder Dankopfer —, dann soll das Osttor zum inneren Vorhof für ihn geöffnet werden. Er kann ins Torgebäude hineingehen und die Opfer dann auf dieselbe Art und Weise darbringen lassen wie am Sabbat. Anschließend muss er das Torgebäude wieder verlassen, und man soll es hinter ihm verschließen.
13 Jeden Morgen sollen die Israeliten ein Lamm für mich verbrennen, das ein Jahr alt ist und keinerlei Fehler hat.
14 Dazu kommt ein Speiseopfer: zwei Kilogramm Mehl und gut ein Liter Öl, das auf das Mehl gegossen wird. Diese Ordnung für das Speiseopfer, das mir, dem Herrn, dargebracht wird, bleibt für immer gültig.
15 Jeden Morgen sollen das Lamm, das Mehl und das Öl für mich verbrannt werden.«
16 »Ich, der Herr, sage: Wenn der Herrscher Israels seinen Söhnen ein Stück Land von seinem Grund und Boden überlässt, dann ist es von da an ihr Erbbesitz.
17 Gibt er aber einem seiner Untergebenen ein Stück Land, gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr. Dann fällt es wieder an den Herrscher zurück. Nur seine Söhne dürfen für immer behalten, was er ihnen gegeben hat. So bleibt der Grundbesitz in der Familie.