21 und vierzig silberne Füße, je zwei Füße unter jeglichem Brett.
22 Aber hinten an der Wohnung gegen Abend sollst du sechs Bretter machen;
23 dazu zwei Bretter hinten an die zwei Ecken der Wohnung,
24 daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Eckbrett von untenauf geselle und oben am Haupt gleich zusammenkomme mit einer Klammer;
25 daß es acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen, deren sollen sechzehn sein, je zwei unter einem Brett.
26 Und sollst Riegel machen von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung
27 und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung und fünf zu den Brettern hinten an der Wohnung gegen Abend.