3. Mose 14:28 L12

28 Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.

Lesen Sie das gesamte Kapitel 3. Mose 14

Blick 3. Mose 14:28 in Kontext