10 und Wein zum Trankopfer, auch ein halbes Hin; das ist ein Opfer dem HERRN zum süßen Geruch.
11 Also sollst du tun mit einem Ochsen, mit einem Widder, mit einem Schaf oder mit einer Ziege.
12 Darnach die Zahl dieser Opfer ist, darnach soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein.
13 Wer ein Einheimischer ist, der soll solches tun, daß er dem HERRN opfere ein Opfer zum süßen Geruch.
14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt oder unter euch bei euren Nachkommen ist, und will dem HERRN ein Opfer zum süßen Geruch tun, der soll tun, wie ihr tut.
15 Der ganzen Gemeinde sei eine Satzung, euch sowohl als den Fremdlingen; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen, daß vor dem HERRN der Fremdling sei wie ihr.
16 Ein Gesetz, ein Recht soll euch und dem Fremdling sein, der bei euch wohnt.