17 Und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist Fest. Sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen.
18 Der erste Tag soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an ihm tun
19 und sollt dem HERRN Brandopfer tun: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
20 samt ihren Speisopfern: Drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder,
21 und je ein Zehntel auf ein Lamm unter den sieben Lämmern;
22 dazu einen Bock zum Sündopfer, daß ihr versöhnt werdet.
23 Und sollt solches tun außer dem Brandopfer am Morgen, welche das tägliche Brandopfer ist.