10 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben bringen oder zwei junge Tauben zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.
11 Und der Priester soll eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer machen und ihn versöhnen, darum daß er sich an einem Toten versündigt hat, und also sein Haupt desselben Tages heiligen,
12 daß er dem HERRN die Zeit seines Gelübdes aushalte. Und soll ein jähriges Lamm bringen zum Schuldopfer. Aber die vorigen Tage sollen umsonst sein, darum daß sein Gelübde verunreinigt ist.
13 Dies ist das Gesetz des Gottgeweihten: wenn die Zeit seines Gelübdes aus ist, so soll man ihn bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
14 Und er soll bringen sein Opfer dem HERRN, ein jähriges Lamm ohne Fehl zum Brandopfer und ein jähriges Schaf ohne Fehl zum Sündopfer und einen Widder ohne Fehl zum Dankopfer
15 und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und ihre Speisopfer und Trankopfer.
16 Und der Priester soll's vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer machen.