6 Nicht ein Neuling, auf daß er sich nicht aufblase und ins Urteil des Lästerers falle.
7 Er muß aber auch ein gutes Zeugnis haben von denen, die draußen sind, auf daß er nicht falle dem Lästerer in Schmach und Strick.
8 Desgleichen die Diener sollen ehrbar sein, nicht zweizüngig, nicht Weinsäufer, nicht unehrliche Hantierungen treiben;
9 die das Geheimnis des Glaubens in reinem Gewissen haben.
10 Und diese lasse man zuvor versuchen; darnach lasse man sie dienen, wenn sie unsträflich sind.
11 Desgleichen ihre Weiber sollen ehrbar sein, nicht Lästerinnen, nüchtern, treu in allen Dingen.
12 Die Diener laß einen jeglichen sein eines Weibes Mann, die ihren Kindern wohl vorstehen und ihren eigenen Häusern.