22 Wenn jemand wider seinen Nächsten sündigen wird, und wird ihm ein Eid aufgeleget, den er schwören soll, und der Eid kommt vor deinen Altar in diesem Hause,
23 so wollest du hören vom Himmel und deinem Knechte Recht verschaffen, daß du dem Gottlosen vergeltest und gebest seinen Weg auf seinem Kopf und rechtfertigest den Gerechten und gebest ihm nach seiner Gerechtigkeit.
24 Wenn dein Volk Israel vor seinen Feinden geschlagen wird, weil sie an dir gesündiget haben, und bekehren sich und bekennen deinen Namen, bitten und flehen vor dir in diesem Hause,
25 so wollest du hören vom Himmel und gnädig sein der Sünde deines Volks Israel und sie wieder in das Land bringen; das du ihnen und ihren Vätern gegeben hast.
26 Wenn der Himmel zugeschlossen wird, daß nicht regnet, weil sie an dir gesündiget haben, und bitten an dieser Stätte und bekennen deinen Namen und bekehren sich von ihren Sünden, weil du sie gedemütiget hast,
27 so wollest du hören im Himmel und gnädig sein der Sünde deiner Knechte und deines Volks Israel, daß du sie den guten Weg lehrest, darinnen sie wandeln sollen, und regnen lassest auf dein Land, das du deinem Volk gegeben hast zu besitzen.
28 Wenn eine Teurung im Lande wird oder Pestilenz oder Dürre, Brand, Heuschrecken, Raupen; oder wenn sein Feind im Lande seine Tore belagert, oder irgend eine Plage oder Krankheit: