13 auf beiden Seiten eine Elle lang, daß das übrige sei an der Hütte Seiten und auf beiden Seiten sie bedecke.
14 Über diese Decke sollst du eine Decke machen von rötlichen Widderfellen, dazu über sie eine Decke von Dachsfellen.
15 Du sollst auch Bretter machen zu der Wohnung von Föhrenholz, die stehen sollen.
16 Zehn Ellen lang soll ein Brett sein und anderthalb Ellen breit.
17 Zween Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere möge gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen.
18 Zwanzig sollen ihrer stehen gegen dem Mittag.
19 Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zween Füße unter jeglichem Brett an seinen zween Zapfen.