2 Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein, die Breite vier Ellen; und sollen alle zehn gleich sein.
3 Und sollen je fünf zusammengefüget sein; einer an den andern.
4 Und sollst Schläuflein machen von gelber Seide an jeglichen Teppichs Orten, da sie sollen zusammengefüget sein, daß je zween und zween an ihren Orten zusammengeheftet werden,
5 fünfzig Schläuflein an jeglichem Teppich, daß einer den andern zusammenfasse.
6 Und sollst fünfzig güldene Hefte machen, damit man die Teppiche zusammenhefte, einen an den andern, auf daß es eine Wohnung werde.
7 Du sollst auch eine Decke aus Ziegenhaar machen zur Hütte über die Wohnung von elf Teppichen.
8 Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen; und sollen alle elf gleich groß sein.