20 Also auf der andern Seite, gegen Mitternacht, sollen auch zwanzig Bretter stehen
21 und vierzig silberne Füße, je zween Füße unter jeglichem Brett.
22 Aber hinten an der Wohnung, gegen dem Abend, sollst du sechs Bretter machen.
23 Dazu zwei Bretter hinten an die zwo Ecken der Wohnung,
24 daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Ortbrett von unten auf geselle und oben am Haupt gleich zusammenkomme mit einer Klammer,
25 daß acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen; deren sollen sechzehn sein, je zween unter einem Brett.
26 Und, sollst Riegel machen von Föhrenholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung