5 Und wer sein Lager anrühret; der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
6 Und wer sich setzt, da er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
7 Wer sein Fleisch anrühret, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
8 Wenn er seinen Speichel wirft auf den der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
9 Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden.
10 Und wer anrühret irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
11 Und welchen er anrühret, ehe er die Hände wäschet, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.