27 Den Farren des Sündopfers und den Bock des Sündopfers, welcher Blut in das Heiligtum zu versöhnen gebracht wird, soll man hinausführen vor das Lager und mit Feuer verbrennen, beide ihre Haut, Fleisch und Mist.
28 Und der sie verbrennet, soll seine Kleider waschen und sein Fleisch mit Wasser baden und danach ins Lager kommen.
29 Auch soll euch das ein ewiges Recht sein: Am zehnten Tage des siebenten Monden sollt ihr euren Leib kasteien und kein Werk tun, er sei einheimisch oder fremd unter euch.
30 Denn an diesem Tage geschieht eure Versöhnung, daß ihr gereiniget werdet; von allen euren Sünden werdet ihr gereiniget vor dem HERRN
31 Darum soll's euch der größte Sabbat sein, und ihr sollt euren Leib demütigen. Ein ewig Recht sei das!
32 Es soll aber solche Versöhnung tun ein Priester, den man geweihet, und des Hand man gefüllet hat zum Priester an seines Vaters Statt; und soll die leinenen Kleider antun, nämlich die heiligen Kleider.
33 Und soll also versöhnen das heilige Heiligtum und die Hütte des Stifts und den Altar und die Priester und alles Volk der Gemeine.