14 Du sollst dem Tauben nicht fluchen. Du sollst vor dem Blinden keinen Anstoß setzen; denn du sollst dich vor deinem Gott fürchten; denn ich bin der HERR.
15 Ihr sollt nicht unrecht handeln am Gericht, und sollst nicht vorziehen den Geringen, noch den Großen ehren, sondern du sollst deinen Nächsten recht richten.
16 Du sollst kein Verleumder sein unter deinem Volk. Du sollst auch nicht stehen wider deines Nächsten Blut; denn ich bin der HERR.
17 Du sollst deinen Brüder nicht hassen in deinem Herzen sondern du sollst deinen Nächsten strafen, auf daß du nicht seinethalben Schuld tragen müssest.
18 Du sollst nicht rachgierig sein, noch Zorn halten gegen die Kinder deines Volks. Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst; denn ich bin der HERR.
19 Meine Satzungen sollt ihr halten, daß du dein Vieh nicht lassest mit anderlei Tier zu schaffen haben und dein Feld nicht besäest mit mancherlei Samen, und kein Kleid an dich komme, das mit WolLE und Leinen gemenget ist.
20 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und sie beschläft, die eine leibeigene Magd und von dem Manne verschmähet ist, doch nicht erlöset, noch Freiheit erlanget hat: das soll gestraft werden; aber sie sollen nicht sterben, denn sie ist nicht frei gewesen.