10 Wer die Ehe bricht mit jemandes Weibe, der soll des Todes sterben, beide Ehebrecher und Ehebrecherin, darum daß er mit seines Nächsten Weibe die Ehe gebrochen hat.
11 Wenn jemand bei seines Vaters Weibe schläft, daß er seines Vaters Scham geblößet hat, die sollen beide des Todes sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!
12 Wenn jemand bei seiner Schnur schläft, so sollen sie beide des Todes sterben; denn sie haben eine Schande begangen. Ihr Blut sei auf ihnen!
13 Wenn jemand beim Knaben schläft wie beim Weibe, die haben einen Greuel getan und sollen beide des Todes sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!
14 Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, der hat ein Laster verwirkt; man soll ihn mit Feuer verbrennen, und sie beide auch, daß kein Laster sei unter euch.
15 Wenn jemand beim Vieh liegt, der soll des Todes sterben, und das Vieh soll man erwürgen.
16 Wenn ein Weib sich irgend zu einem Vieh tut, daß sie mit ihm zu schaffen hat, die sollst du töten, und das Vieh auch; des Todes sollen sie sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!