10 Kein anderer soll von dem Heiligen essen, noch des Priesters Hausgenoß, noch Taglöhner.
11 Wenn aber der Priester eine SeeLE um sein Geld kaufet, der mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen.
12 Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremden Weib wird, die soll nicht von der heiligen Hebe essen.
13 Wird sie aber eine Witwe, oder ausgestoßen, und hat keinen Samen und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, als da sie noch eine Magd war. Aber kein Fremdling soll davon essen.
14 Wer's versiehet und sonst von dem Heiligen isset, der soll das fünfte Teil dazu tun und dem Priester geben samt dem Heiligen,
15 auf daß sie nicht entheiligen das Heilige der Kinder Israel, das sie dem HERRN heben,
16 auf daß sie sich nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiliget.