18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel: Welcher Israeliter oder Fremdling in Israel sein Opfer tun will, es sei irgend ihr Gelübde oder von freiem Willen, daß sie dem HERRN ein Brandopfer tun wollen, das ihm von euch angenehm sei,
19 das soll ein Männlein und ohne Wandel sein, von Rindern oder Lämmern oder Ziegen.
20 Alles, was einen Fehl hat, sollt ihr nicht opfern; denn es wird für euch nicht angenehm sein.
21 Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein sonderlich Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Wandel sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.
22 Ist's blind, oder gebrechlich, oder geschlagen, oder dürre, oder räudicht, oder schäbicht, so sollt ihr solches dem HERRN nicht opfern und davon kein Opfer geben auf den Altar des HERRN.
23 Einen Ochsen oder Schaf, das ungewöhnliche Glieder oder wandelbare Glieder hat, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's nicht sein zum Gelübde.
24 Du sollst auch dem HERRN kein Zerstoßenes, oder Zerriebenes, oder Zerrissenes, oder das verwundet ist, opfern, und sollt in eurem Lande solches nicht tun.