22 Ist's blind, oder gebrechlich, oder geschlagen, oder dürre, oder räudicht, oder schäbicht, so sollt ihr solches dem HERRN nicht opfern und davon kein Opfer geben auf den Altar des HERRN.
23 Einen Ochsen oder Schaf, das ungewöhnliche Glieder oder wandelbare Glieder hat, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's nicht sein zum Gelübde.
24 Du sollst auch dem HERRN kein Zerstoßenes, oder Zerriebenes, oder Zerrissenes, oder das verwundet ist, opfern, und sollt in eurem Lande solches nicht tun.
25 Du sollst auch solcher keins von eines Fremdlings Hand neben dem Brot eures Gottes opfern; denn es taugt nicht und hat einen Fehl, darum wird es nicht angenehm sein für euch.
26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
27 Wenn ein Ochse, oder Lamm, oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und danach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm.
28 Es sei ein Ochse oder Lamm, so soll man's nicht mit seinem Jungen auf einen Tag schlachten.