5 und welcher irgend ein Gewürm anrühret, das ihm unrein ist, oder einen Menschen, der ihm unrein ist, und alles, was ihn verunreiniget:
6 welche SeeLE der eines anrühret, die ist unrein bis auf den Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasserbaden.
7 Und wenn die Sonne untergegangen, und er rein worden ist, dann mag er davon essen; denn es ist seine Nahrung.
8 Ein Aas, und was von wilden Tieren zerrissen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde denn ich bin der HERR.
9 Darum sollen sie meine Sätze halten, daß sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen; denn ich bin der HERR, der sie heiliget.
10 Kein anderer soll von dem Heiligen essen, noch des Priesters Hausgenoß, noch Taglöhner.
11 Wenn aber der Priester eine SeeLE um sein Geld kaufet, der mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen.