13 samt dem Speisopfer, zwo Zehnten Semmelmehl mit Öl gemenget, zum Opfer dem HERRN eines süßen Geruchs; dazu das Trankopfer, ein Viertel Hin Weins.
14 Und sollt kein neu Brot, noch Sangen, noch Korn zuvor essen, bis auf den Tag, da ihr eurem Gott Opfer bringet. Das soll ein Recht sein euren Nachkommen in allen euren Wohnungen.
15 Danach sollt ihr zählen vom andern Tage des Sabbats, da ihr die Webegarbe brachtet, sieben ganzer Sabbate;
16 bis an den andern Tag des siebenten Sabbats, nämlich fünfzig Tage sollt ihr zählen, und neu Speisopfer dem HERRN opfern.
17 Und sollt es aus allen euren Wohnungen opfern, nämlich zwei Webebrote von zwo Zehnten Semmelmehl, gesäuert und gebacken, zu Erstlingen dem HERRN.
18 Und sollt herzubringen neben eurem Brot sieben jährige Lämmer ohne Wandel und einen jungen Farren und zween Widder. Das soll des HERRN Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer sein; das ist ein Opfer eines süßen Geruchs dem HERRN.
19 Dazu sollt ihr machen einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei jährige Lämmer zum Dankopfer.