21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, daß er soll dreier Jahre Getreide machen,
22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neu Getreide kommt.
23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen ewiglich; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir.
24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
25 Wenn dein Bruder verarmet und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Freund kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat.
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's ein Teil löse,
27 so soll man rechnen von dem Jahr, da er's hat verkauft, und dem Verkäufer die übrigen Jahre wieder einräumen, daß er wieder zu seiner Habe komme.