41 Dann soll er von dir los ausgehen und seine Kinder mit ihm; und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe.
42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführet habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen.
43 Und sollst nicht mit der Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.
44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 von den Gästen, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen: dieselben sollt ihr zu eigen haben
46 und sollt sie besitzen, und eure Kinder nach euch, zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, soll keiner des andern herrschen mit der Strenge.
47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt, und dein Bruder neben ihm verarmet und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,